CPSIA


Was ist CPSIA?
Das Consumer Product Safety Improvement Act von 2008 (CPSIA) wurde im August 2008 unterzeichnet.  Der amerikanische Kongress verabschiedete das Gesetz in Reaktion auf die Besorgnis der Öffentlichkeit hinsichtlich der Sicherheit von Verbrauchsgütern, vor allem von Kinderartikeln. Diese war nach einigen spektakulären Rückrufen von Spielwaren und anderen in China hergestellten Produkten gewachsen.  Das CPSIA ist die wichtigste Änderung des amerikanischen Verbraucherschutzgesetzes (Consumer Product Safety Act, CPSA) seit dessen Einführung Anfang der 1970er Jahre.  DerUSA Consumer Product Safety Commission (CPSC) überwacht, derUSAUnternehmenunterstehen.

Das CPSIA enthält Bestimmungen zu Blei, Phthalaten, Rückrufen und Produkt-Nachverfolgbarkeit, Prüfung und Zertifizierung von Sicherheitsvorschriften und Normen für Verbrauchsgüter, Werbung für Spielwaren, eine öffentlich zugängliche Datenbank zu Todesfällen und Verletzungen durch Verbrauchsgüter, Angaben zu Strafen für Verstöße, zum Schutz für Whistleblowers und andere Punkte.   Die Nichteinhaltung des Gesetzes oder der Bestimmungen zu seiner Durchführung führt möglicherweise zu gewaltigen Haftungsproblemen einschließlich Zivilstrafen, Produktrückrufen und möglichen Klagen.

Die Bestimmungen nach dem ursprünglichen CPSA und den zugehörigen Gesetzen sind noch in Kraft (z. B.der Federal Hazardous Substances Act (FHSA), Poison Prevention Packaging Act (PPPA) und Labeling of Hazardous Art Materials Act (LHAMA)).  Mit dem CPSIA kamen zusätzliche Prüf- und Zertifizierungsbestimmungen hinzu, mit denen die Implementierung der Standards und Anforderungen unter den früheren Gesetzen verbessert werden sollte.

Hersteller (und Importeure) müssen detailliert wissen, inwieweit ihre Erzeugnisse den CPSC-Anforderungen unterliegen.  Auch Zulieferer von Bauteilen für Verbrauchsgüter müssen die CPSC-Gesetze kennen und wissen, welche Verantwortung ihnen daraus möglicherweise erwächst.  Selbst wenn die Anforderungen für einen Zulieferer nicht direkt gelten, muss er doch darüber Bescheid wissen, zum Beispiel wenn ein Kunde nach Informationen fragt, die er für seine eigene Compliance benötigt.

Der Kongress hat im CPSIA ein hartes Durchgreifen bei der Implementierung des Gesetzes vorgesehen, aber die CPSC-Behörde war personell nicht in der Lage, die Rechtsvorschriften umzusetzen.  Das hat zu viel Verwirrung geführt: mehrfache, unzureichende Entwürfe von Richtlinien und Memos, Verzögerung bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen in Verordnungen, Unklarheit bezüglich des Datums des Inkrafttretens und Aussetzung der Vollstreckung in mehreren Fällen und über längere Zeit.

Amtliche Informationen zu Themen der Verbrauchsgütersicherheit sowie zum CPSIA finden Sie auf der CPSC-Website.


Prüfung und Zertifizierung

 

CPSIA §108

Hersteller von Kinderprodukten, die unter eine CPSC-Norm fallen, müssen eine Konformitätsbescheinigung auf Basis einer externen Prüfung durch ein akkreditiertes unabhängiges Testlabor vorlegen.

Hersteller von nicht für Kinder bestimmten Produkten, die unter eine CPSC-Norm fallen, müssen eine Bestätigung vorlegen, die entweder auf einer Prüfung jedes Produkts oder auf einem angemessenen Prüfprogramm beruht.

  • Nach Entscheidung der CPSC ist für die Kennzeichnung nach dem Gefahrstoffgesetz (Federal Hazardous Substances Act, FHSA) oder den Kennzeichnungsverordnungen keine Zertifizierung erforderlich.
  • Allgemeine Konformitätsbescheinigungen sind für bestimmte Produktkategorien erforderlich, die in der Regel keine Avery Dennison-Produkte sind (z.B.Allradfahrzeuge, Fahrräder, Stockbetten, Teppiche, Feuerwerkraketen, Rasenmäher usw.).

Jede Konformitätsbescheinigung muss folgende Daten enthalten:

  • Name, Anschrift und Telefonnummer des ausstellenden Herstellers oder Importeurs und der externen Prüfstelle, aufgrund deren Prüfung die Bestätigung ausgestellt wurde;
  • jede geltende Norm, jedes Verbot usw.;
  • Tag und Ort der Herstellung sowie der Prüfung des Produkts; und
  • die Kontaktinformationen der Person, die die Prüfunterlagen führt.

Verfügbarkeit der Zertifikate

  • Jedem Produkt bzw. jeder Lieferung von mehreren unter ein Zertifikat fallenden Produkten muss ein Zertifikat beiliegen.
  • Jeder Vertriebs- oder Einzelhändler muss eine Abschrift des Zertifikats erhalten.  Das Zertifikat darf in elektronischer Form vorgelegt werden, sofern es von der Beschreibung des Produkts aus einfach zugänglich ist.
  • Auf Verlangen muss den Kommissions- und Zollbehörden eine Abschrift des Zertifikats zur Verfügung gestellt werden.

Hersteller und Eigenmarkenhersteller können das Produkt mit dem Hinweis kennzeichnen: „Meets CPSC Safety Requirements“ (Entspricht den Sicherheitsbestimmungen der CPSC), wenn die Zertifizierungsanforderungen erfüllt sind.  Größe und Schriftart der Kennzeichnung sind vorgeschrieben.


Angemessenes Prüfprogramm

 

Hersteller oder Importeure von nicht für Kinder bestimmten Produkten, die unter eine CPSC-Norm fallen, müssen eine Konformitätsbescheinigung auf Grundlage eines angemessenen Prüfprogramms vorlegen. Ein angemessenes Prüfprogramm bietet ein hohes Maß an Sicherheit, dass die darunter fallenden Verbrauchsgüter den geltenden Vorschriften, Verboten, Normen und Bestimmungen entsprechen.

Ein hohes Maß an Sicherheit bedeutet den evidenzbasierten Nachweis auf der Grundlage von Wissen über das Produkt und seine Fertigung, dass das Produkt durchgängig die Vorgaben erfüllt.

Ein angemessenes Prüfprogramm muss folgende Elemente enthalten:

  • Die Produktspezifikation mit einer eigenen Spezifikation für jeden Fertigungsstandort.
  • Zertifizierungsprüfungen an Proben des Produkts, die in allen wesentlichen Punkten mit dem Endprodukt identisch sind.
  • Den Fertigungsprüfplan mit einer Beschreibung der durchzuführenden Tests und der Prüfintervalle.
  • Einen Abhilfeplan mit einer Beschreibung der im Fall des negativen Ergebnisses für eine Probe zu unternehmenden Schritte.
  • Führung der Protokolle zu allen vorstehenden Punkten.


Bei Avery Dennison ADvantage sind folgende Materialien und Informationen verfügbar: Die Website „Complete Compliance“ dient nur der Information und soll keine Rechtsfragen beantworten.


Etiketten zur Nachverfolgung

 

CPSIA §108

Die Etiketten zur Nachverfolgung auf allen Kinderprodukten und deren Verpackungen müssen bestimmte „eindeutige Kennzeichen“ aufweisen.

Die Etiketten

  • müssen dem Hersteller erlauben, Ort und Tag der Fertigung, Kohortenangaben (einschließlich Charge, Durchlaufnummer oder andere Identifizierungsmerkmale) und andere vom Hersteller zur Identifizierung des Ursprungs des jeweiligen Produkts vorgesehene Daten abzufragen; und
  • müssen dem Endverbraucher erlauben, den Hersteller oder Eigenmarkenhersteller, Ort und Tag der Fertigung des Produkts sowie Kohortenangaben (einschließlich Charge, Durchlaufnummer oder andere Identifizierungsmerkmale) abzufragen.

Die Kennzeichnungsanforderungen dienen der Vereinfachung von Rückrufaktionen.  Das CPSC hat kein spezielles System oder Format für die Kennzeichnung definiert. Hersteller müssen in Eigenverantwortung entscheiden, welche Informationen die Kennzeichnungen auf ihrem Produkt und dessen Verpackung enthalten sollten.

  • Die Kennzeichnungen müssen gut sichtbar und lesbar sein und bei normaler Nutzung über die gesamte Lebensdauer des Produkts erhalten bleiben.
  • Kennzeichnungen werden sowohl auf dem Produkt als auch auf der Verpackung erwartet, es sei denn, dies ist nicht praktisch durchführbar.  Fälle, wo die Kennzeichnung des eigentlichen Produkts nicht praktisch durchführbar ist, sind beispielsweise sehr kleine Produkte, aus mehreren Einzelteilen bestehende Sets, aus Automaten verkaufte Massenprodukte sowie Produkte, die durch die Kennzeichnung beschädigt würden oder deren Flächen nicht dauerhaft gekennzeichnet werden können oder deren ästhetische Wirkung durch die Kennzeichnung verdorben würde.
  • Die Verantwortung für die Einhaltung der Bestimmungen liegt bei dem Hersteller/Importeur des Kinderprodukts.

 

Bei Avery Dennison ADvantage sind folgende Materialien und Informationen verfügbar: Die Website „Complete Compliance“ dient nur der Information und soll keine Rechtsfragen beantworten.

 


Sonstige Bestimmungen für Spielwaren

 

CPSIA §105

Befasst sich mit Werbung für Spielwaren und Spiele.  Jegliche mit der Möglichkeit eines direkten Kaufs oder einer direkten Bestellung des Produkts einhergehende Werbung für Spielwaren oder Spiele, die mit einem Aufkleber oder Warnhinweis bezüglich eines Erstickungsrisikos versehen sein müssen, muss ebenfalls einen entsprechenden Warnhinweis enthalten.

  • Muss auf der Produktverpackung ein Warnhinweis aufgedruckt sein, müssen die Werbung für das Produkt und entsprechende Internetseiten und Kataloge ebenfalls einen entsprechenden Warnhinweis enthalten.
  • Gestaltung, Typ, Wortwahl, Farbe und Platzierung des Hinweises sind vorgeschrieben.

Beachten Sie, dass die CPSC entsprechend ihrer Vollmacht unter dem ursprünglichen CPSA diverse Normen für Spielwaren bekannt gegeben hat.

Bei Avery Dennison ADvantage sind folgende Materialien und Informationen verfügbar: Die Website „Complete Compliance“ dient nur der Information und soll keine Rechtsfragen beantworten.