In der Rahmenverordnung (EU) Nr. 1935/2004 sind die allgemeinen Sicherheitsgrundsätze für LKM festgehalten. Sie dient der Sicherheit von Verbrauchern, indem sie in Bezug auf LKM Folgendes festlegt:
- LKM dürfen keine Bestandteile auf Lebensmittel in Mengen abgeben, die geeignet sind, die menschliche Gesundheit zu gefährden.
- LKM dürfen keine unvertretbare Veränderung der Zusammensetzung von Lebensmitteln herbeiführen.
- LKM dürfen keine Beeinträchtigung der organoleptischen Eigenschaften der Lebensmittel herbeiführen.
In der Verordnung werden 17 Gruppen von Materialien festgelegt, für die Einzelmaßnahmen erlassen werden können. Das ist aber EU-weit erst für wenige geschehen. EU-Einzelmaßnahmen wurden für Kunststoffe, Prozesse für recycelte Kunststoffe, Zellglasfolien, Blei und Cadmium in keramischen Gegenständen sowie aktive und intelligente Materialien und Gegenstände erlassen.
Wenn keine EU-Einzelmaßnahmen bestehen, können Mitgliedsstaaten ihre eigenen Bestimmungen für Lebensmittelkontakt-Materialien beibehalten bzw. erlassen.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) beurteilt die Sicherheit von Stoffen, die in LKM verwendet werden. Unternehmen können Anträge entweder direkt bei der EFSA oder aber bei den zuständigen nationalen Behörden eines Mitgliedstaates einreichen, die diese dann an die EFSA weiterleiten. Die EFSA beurteilt laufend die Sicherheit von Stoffen und schränkt unter Umständen deren Verwendung ein.
Die Rahmenverordnung legt fest, dass Lebensmittelkontakt-Materialien nach guter Herstellungspraxis (good manufacturing practices, GMP) hergestellt werden. In der GMP-Verordnung (EG) 2023/2006 sind die Grundsätze der guten Herstellungspraxis für LKM festgelegt. Die Grundsätze der guten Herstellungspraxis gelten für alle Stationen der Herstellungskette von Lebensmittelkontakt-Materialien. Sie sollen sicherstellen, dass Herstellungsverfahren gut überwacht werden, sodass die Spezifikationen für LKM den geltenden Bestimmungen entsprechen.
Die Sicherheit von Lebensmittelkontakt-Materialien wird von den Unternehmen beurteilt, die sie auf den Markt bringen, und von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten laufend überwacht. Das Europäische Referenzlaboratorium für Lebensmittelkontakt-Materialien (European Reference Laboratory for Food Contact Materials, EURL-FCM) ist für die wissenschaftlichen und technischen Voraussetzungen der Testmethoden zuständig.
Informationen über die Zusammensetzung von LKM müssen in der EU in der Lieferkette mit Hilfe einer Konformitätserklärung (KE) kommuniziert werden. Die Erklärung soll Verfolgbarkeit und Transparenz in der Lieferkette sicherstellen. Die letztendliche Verantwortung liegt beim Unternehmer, der die LKM/Verpackungen auf den Markt bringt. Mit der Erklärung bestätigt der Unternehmer die Sicherheit der LKM. Besondere Bestimmungen zur Konformitätserklärung gibt es für Kunststoffe, recycelte Kunststoffe, Keramik sowie für aktive und intelligente Materialien.
Bei Avery Dennison ADvantage sind folgende Materialien und Informationen verfügbar: Die Website „Complete Compliance“ dient nur der Information und soll keine Rechtsfragen beantworten.