Definitionen

 

Alleinvertreter: Natürliche oder juristische Person in der Gemeinschaft, die dazu bestimmt wurde, die Verpflichtungen eines Importeurs außerhalb der Gemeinschaft zu erfüllen, der einen Stoff als Reinstoff, in Gemischen oder in Artikeln herstellt, ein Gemisch entwickelt oder einen Artikel herstellt, der in die Gemeinschaft importiert wird

Angemeldeter Stoff: Im ELINCS-Verzeichnis aufgeführter Stoff, für den eine Anmeldung eingereicht wurde und der in Übereinstimmung mit der Richtlinie 67/548/EWG in Verkehr gebracht werden durfte. Diese Stoffe tragen eine „Anmeldungsnummer“

Artikel: Gegenstand, der während seiner Herstellung eine spezielle Form, Oberfläche oder Gestaltung erhält, die seinen Zweck in höherem Maße bestimmen als seine chemische Zusammensetzung

Besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC): Stoffe, die entweder

1. CMR-Stoffe der Kategorie 1 oder 2 sind

2. PBT-Stoffe und vPvB-Stoffe gemäß den Kriterien des Anhangs XIII 

3. weitere Stoffe wie solche mit endokrinwirksamen Eigenschaften oder solche mit persistenten, bioakkumulativen und toxischen Eigenschaften oder sehr persistenten und sehr bioakkumulativen Eigenschaften, für die es wissenschaftliche Belege für voraussichtliche schwerwiegende Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit oder die Umwelt gibt. Dies führt zu einem Grad an Besorgnis, der dem bei den unter Punkt 1 und 2 genannten Stoffen entspricht. Diese Stoffe werden aufgrund einer Einzelfallprüfung näher bestimmt.

Eigene Verwendung des Registranten: Gewerbliche oder berufliche Verwendung durch den Registranten

Expositionsszenario: Reihe von Gegebenheiten, einschließlich Einsatzbedingungen und Maßnahmen zum Risikomanagement, die beschreiben, wie ein Stoff während seines Lebenszyklus hergestellt oder verwendet wird und wie der Hersteller oder Importeur den Kontakt mit Menschen und Umwelt kontrolliert oder nachgeschalteten Anwendern empfiehlt, diesen zu kontrollieren. Die Expositionsszenarien können einen bestimmten Prozess oder eine bestimmte Verwendung umfassen oder, soweit angemessen, mehrere Prozesse oder Verwendungen.

Gemisch: Gemisch oder Lösung aus zwei oder mehr Stoffen.

Hersteller eines Artikels: Jede natürliche oder juristische Person innerhalb der Gemeinschaft, die einen Artikel innerhalb der Gemeinschaft fertigt oder zusammenbaut

Identifizierte Verwendung: Verwendung eines Stoffes als Reinstoff oder in einer Zubereitung oder Verwendung einer Zubereitung, die von einem Akteur in der Lieferkette vorgesehen ist, einschließlich der eigenen Verwendung, oder die ihm schriftlich von einem unmittelbar nachgeschalteten Anwender mitgeteilt wird

Importeur: Jede innerhalb der Gemeinschaft niedergelassene natürliche oder juristische Person, die für Importe zuständig ist

IUCLID: Datenbank und Verwaltungssystem für die Verwaltung von Daten zu chemischen Stoffen

Lieferant eines Stoffes oder einer Zubereitung: Jeder Hersteller, Importeur, nachgeschaltete Anwender oder Vertriebsunternehmen in der EU, der einen Stoff als Reinstoff oder in einer Zubereitung oder eine Zubereitung in Verkehr bringt

Monomer: Stoff, der mit einer Sequenz weiterer gleichartiger oder unterschiedlicher Moleküle unter den Bedingungen der für den jeweiligen Prozess genutzten Polymerbildungsreaktion Atombindungen eingehen kann

Nachgeschalteter Anwender: Jede natürliche oder juristische Person innerhalb der Gemeinschaft, außer dem Hersteller oder Importeur, die einen Stoff – als solchen oder in einem Gemisch – im Verlauf ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit einsetzt. Vertriebsunternehmen oder Verbraucher sind keine nachgeschalteten Anwender. Gemäß Artikel 2.7c ausgenommene Rückimporteure sind als nachgeschaltete Anwender anzusehen.

Nicht isoliertes Zwischenprodukt: Zwischenprodukt, das während der Synthese nicht absichtlich aus der Vorrichtung, in der die Synthese stattfindet, entfernt wird (außer für Stichprobenahme)

Phase-in-Stoff: Stoff, der zumindest eines der folgenden Kriterien erfüllt:

1. Er ist im EINECS-Verzeichnis aufgeführt (European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances).

2. Er wurde in der Gemeinschaft oder in den Beitrittsländern der Europäischen Union vom 1. Januar 1995 oder 1. Mai 2004 hergestellt, aber von dem Hersteller oder Importeur nicht in Verkehr gebracht, zumindest in den 15 Jahren vor Inkrafttreten dieser Verordnung, vorausgesetzt, der Hersteller oder Importeur kann darüber den Nachweis führen.

3. Er wurde in der Gemeinschaft oder in den Beitrittsländern der Europäischen Union vom 1. Januar 1995 oder 1. Mai 2004 vor Inkrafttreten dieser Verordnung in Verkehr gebracht und galt in Übereinstimmung mit dem ersten Absatz des Artikels 8.1 der Richtlinie 67/548/EWG als angemeldet, entspricht aber nicht der in der REACH-Verordnung festgelegten Definition eines Polymers, vorausgesetzt, der Hersteller oder Importeur kann darüber Nachweis führen.

Polymer: Stoff, der aus Molekülen besteht, die durch eine Abfolge einer oder mehrerer Arten von Monomereinheiten gekennzeichnet sind (gebundene Form eines Monomerstoffes in einem Polymer) und sich über ein Spektrum an Molekulargewichten verteilen

Qualifizierte Studienzusammenfassung: Detaillierte Zusammenfassung der Ziele, Methoden, Ergebnisse und Schlussfolgerungen des vollständigen Studienberichts, die genügend Informationen zur unabhängigen Beurteilung der Studie liefert und die Notwendigkeit, den vollständigen Studienbericht zu konsultieren, minimiert

REACH-IT: Online-IT-System der ECHA

Registrant: EU-Hersteller oder -Importeur eines Stoffes oder EU-Produzent oder -Importeur eines Artikels, der die Registrierung eines Stoffes beantragt

Vertriebsunternehmen: Innerhalb der Gemeinschaft niedergelassene natürliche oder juristische Person, einschließlich des Einzelhandels, die einen Stoff als solchen oder in einer Zubereitung für Dritte lagert und in Verkehr bringt

Vollständiger Studienbericht: Vollständige, umfassende Beschreibung der zur Informationserstellung durchgeführten Maßnahmen. Dies umfasst die vollständige, in der Literatur erschienene wissenschaftliche Abhandlung mit einer Beschreibung der durchgeführten Studie oder den vollständigen Bericht der Prüfstelle mit einer Beschreibung der durchgeführten Studie.

Zubereitung: Gemisch oder Lösung aus zwei oder mehr Stoffen. Farbe oder Harz aus mehreren Stoffen ist eine Zubereitung. Verbundmaterialien, Legierungen, Schmierstoffe, Farben, Lacke, Klebstoffe usw. sind Zubereitungen.

Studienzusammenfassung: Zusammenfassung der Ziele, Methoden, Ergebnisse und Schlussfolgerungen des vollständigen Studienberichts, die genügend Informationen zur Beurteilung der Relevanz der Studie liefert

Stoff: Chemisches Element und seine Verbindungen im Naturzustand oder durch ein Herstellungsverfahren gewonnen, einschließlich etwaigen Zusatzstoffen, die zum Erhalt seiner Beständigkeit erforderlich sind, und etwaigen Verunreinigungen aufgrund des eingesetzten Verfahrens, aber unter Ausschluss etwaiger Lösungsmittel, die ohne Auswirkung auf die Stoffbeständigkeit oder Veränderung der Stoffzusammensetzung abgeschieden werden können

Substance Information Exchange Forum (SIEF): Forum, das nach der Vorregistrierungsphase zum Bereitstellen von Daten zu einem bestimmten Phase-in-Stoff gebildet wird

Verwendung: Jede Verarbeitung, Formulierung, Verbrauch, Lagerung, Aufbewahrung, Bearbeitung, Abfüllung in Behälter, Umfüllung von einem Behälter in einen anderen, Mischung, Produktion eines Artikels oder irgendeine andere Nutzung