European Green Deal
Der European Green Deal ist die neue Agenda der EU für nachhaltiges Wachstum. Ihr Ziel ist, den Ausstoß von Treibhausgasen bis 2050 auf Netto-Null zu reduzieren. Ein bedeutender Block des Green Deal ist der neue Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft, der Circular Economy Action Plan. Er kündigt Initiativen an, die Produkte während ihres gesamten Lebenszyklus begleiten. Im Fokus des Programms stehen Produktdesign, Verfahren der Kreislaufwirtschaft und nachhaltiger Verbrauch; sein Ziel ist, dafür zu sorgen, dass die genutzten Ressourcen möglichst lange in der EU-Wirtschaft verbleiben.
Waste Framework Directive (WFD – Richtlinie über Abfälle)
WFD ist eine Umweltschutzmaßnahme, die den Umgang mit Abfällen innerhalb der EU festlegt. Sie zielt darauf ab, abfallbedingte Umweltschäden zu verringern und die effiziente Nutzung von Ressourcen mittels Wiederverwendung, Recycling und anderer Formen der Rückgewinnung zu fördern.
Richtlinie für Einweg-Kunststoffprodukte (SUP)
Im Mai 2018 hat die Europäische Kommission neue EU-weite Regelungen eingeführt, um gegen die zehn Einwegkunststoffprodukte vorzugehen, die an Europas Stränden und in Meeren am häufigsten gefunden werden. Die Richtlinie beinhaltet eine erhebliche Senkung des nationalen Verbrauchs von Lebensmittelbehältern aus Kunststoff, Kunstoffverpackungen und -umhüllungen sowie Getränkebehältern aus Kunststoff. Ferner umfasst sie neue Anforderungen an Produktdesign, beispielsweise fest verbundene Verschlüsse für Getränkebehälter, und ihre Zielvorgabe für das Sammeln von Plastikflaschen lautet 90 Prozent. Produzenten müssen dazu beitragen, das Bewusstsein für Abfälle zu wecken, sie zu reinigen, zu sammeln und angemessen damit umzugehen.
Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle (Packaging and Packaging Waste Directive – PPWD)
Die PPWD ist eine Harmonisierungsmaßnahme der EU, die gemeinsame Regeln festlegt, um den freien Handel mit Verpackungen und verpackten Waren EU-weit zu ermöglichen. Ihr Ziel ist, Handelshindernissen vorzubeugen und die Umweltauswirkungen von Verpackungen zu verringern. Die Richtlinie definiert wesentliche Designanforderungen, die Verpackungen erfüllen müssen, um von der garantierten Freizügigkeit zu profitieren. Darüber hinaus bestimmt sie die Menge verwendeter Verpackungen, die in allen EU-Mitgliedsstaaten recycelt oder auf andere Weise wiederverwertet werden müssen. Nationale Unterschiede bei der Umsetzung haben dazu geführt, dass die PPWD auf unterschiedliche Weise implementiert wurde. Infolgedessen variiert die Leistungsfähigkeit der EU-28 (EU-27) bei der Entsorgung von Verpackungsabfällen ganz erheblich.